Dienstag, 24. Juli 2012

Mit dem Pedelec durch die Grüne Hölle

Bei der Veranstaltung Rad am Ring, die jährlich auf dem Nürburgring stattfindet, sollen in diesem Jahr von der RWE auch 40 Pedelecfahrer unter dem Motto Mit BionX durch die legendäre "Grüne Hölle" fahren.

Hier geht es zum Bericht.

Ich habe meine Bewerbung schon abgeschickt...;-)

Im schönen Klostertal. Auffahrt zum Carracciola Karussell.



Sonntag, 8. Juli 2012

Mir ist alles Recht

Helmpflicht auf dem S-Pedelec
Auf der Seite des ADFC NRW - Kreisverband Bielefeld hat jemand eine schöne Zusammenfassung erstellt. Hier möchte ich noch mal auf die oft diskutierte Helmpflicht beim S-Pedelec eingehen die laut dieser Webseite nicht besteht.

Die Helmpflicht besteht bei Fahrzeugen mit einer baurartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h. Die heutigen S-Pedelecs erreichen diese aber niemals, weil die heutige Art der Messung nur die Geschwindigkeit ermittelt, die das Rad aus eigener Kraft erreicht.

Dieses ist nun mal 20 km/h. Diese 20 km/h stehen auch in der Betriebserlaubnis und sind somit auch zu akzeptieren, schließlich wurden diese ja auch ausgestellt.

Alle Meldungen die es dazu im Moment gibt sind weder aussagekräftig noch eindeutig ...

Hieran erkennt man aber, das einige Dinge noch einer gesetzlichen Regelung bedürfen und noch auf den neuen Fahrzeugtyp reagiert werden muß.

Ansonsten ist der Markt mit S-Pedelecs so überschaubar, das es wohl noch dauert, bis erste Präzedenzfälle die Sache dringlich machen.

Hier verweise ich mal auf http://www.radmarkt.de/rm/content/home/news.php?id=6286. Dort wird von verbindlichen Einigungen von Bund und Ländern gesprochen.

Ich zitiere das jetzt mal ein wenig, vor allem die verbindliche Auskunft von Ministeriumssprecher Dr. Matthias Schmoll ...


Hier erst einmal die komplette Anfrage der SPD zum Download und der Auszug um den es geht.
29. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, eine Versicherungs- pflicht und eine Helmpflicht für E-Bikes einzuführen, die mehr als 25 km/h Geschwindigkeit erreichen?---Da es sich ... um Kleinkrafträder und damit um Kraftfahrzeuge handelt, besteht eine Versicherungspflicht gemäß § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes bereits jetzt. Diese ist zur Deckung ... auch nicht entbehrlich.---
Die Helmtragepflicht ist in § 21a Absatz 2 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung geregelt. Danach muss derjenige, der Krafträder oder offene drei- oder mehr- rädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf ihnen mitfährt, während der Fahrt einen geeigne- ten Schutzhelm tragen. Es besteht damit auch für diese E-Bikes eine Helm- pflicht.

Na, das ist ja mal schwammig formuliert "E-Bikes, die mehr als 25km/h Geschwindigkeit erreichen?". Für  diese E-Bikes gilt natürlich eine Helmpflicht. Ist doch klar und eindeutig geregelt.

Wobei ja umgangssprachlich E-Bikes aus reiner Motorkraft angetrieben werden. Pedelecs hingegen hingegen werden die motorunterstützten Räder genannt, die ohne Pedalkraft des Fahrerrs gar nicht fahren (S-Pedelecs bis 20 km/h, Einige Pedelecs bis 6 km/h).

Aber da kann man doch noch mal Nachhaken. Haben dann auch einige Presseabteilungen gemacht und folgende verbindliche Mittelung erhalten:

ZITAT aus dem RADMARKT

... fragte der Radmarkt nach und erhielt von Ministeriumssprecher Dr. Matthias Schmoll folgende verbindliche Auskunft:

»Entscheidend ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeuges (§ 21a StVO). Derzeit ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit anhand der dazu verbindlich von den Mitgliedstaaten anzuwendenden Vorschriften (Richtlinie 2002/24/EG) nur für rein durch Maschinenkraft angetriebene Kraftfahrzeuge eindeutig bestimmbar (…). Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass bei Pedelecs, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2002/24/EG fallen, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit im Sinne des § 21a Abs. 2 StVO als die Geschwindigkeit anzusehen ist, bei deren Erreichen die Unterstützung des elektromotorischen Hilfsantriebes unterbrochen wird. Werden die 45 km/h mit Motorunterstützung erreicht, folgt daraus eine Helmtragepflicht.«

Das Ministerium gibt verbindlich bekannt das es sich an die verbindlich anzuwendende Vorschrift (Richtlinie 2002/24/EG) nicht halten will? Na sowas. Und was ist dann mit den normalen Pedelecs die 25 km/h unterstützen? Sollten dann darauf nicht auch Helme getragen werden. Wenn nicht, warum sollte dann die Helmpflicht für Mofas bestehen bleiben? Und was ist mit dem jungen Rennradfahrer der mich letzte Woche bei 45 km/h versägt hat?

Vielleicht sollte man die Richtlinie 2002/24/EG einfach ändern um sich dann verbindlich an Verbindlichkeiten zu halten.

Ich sehe schon, hier kommt man nicht weit.

Ich für meinen Teil habe mir einen Radhelm gekauft und und trage diesen auch. Mit der Zeit gewöhnt man sich daran. Ob er schützt werde ich hoffentlich nicht testen müssen;-)

Ich bin mal gespannt, warte die Entwicklung ab und werde das S-Pedelec wahrscheinlich veräußern wenn ein Motorradhelm vorschrift wird.

Gerne stelle ich mein E45 auch mal dem Ministerium zwecks Testfahrten zur Verfügung. Schließlich hört sich 45 km/h schon ganz schön schnell an, im Alltag kommen aber eher die Geschwindigkeiten um 35 - 40 km/h zum tragen. Das schont den Akku und ist nicht so schweißtreibend.

Hier noch mal ein paar Stimmen und Seiten zum Thema...

http://www.elektrobike-online.com
http://pedelec-elektro-fahrrad.de
http://www.e-bikeinfo.de/
http://www.adfc.de/

Ich bin mal gespannt was noch kommt, und wie es weitergeht.

Freitag, 6. Juli 2012

Straßen und Radwegbenutzung

Eine kleine Übersicht über Sachen, die den S-Pedelec Fahrer betreffen. und zwar geht es um die

Straßen und Radwegbenutzung

Die Seite der Verkehrswacht ist nicht mehr ganz auf dem neuesten Stand. Hier heißt es, das noch Mofas die im Pedalbetrieb fahren, innerorts auch den Radweg benutzen dürfen. Das ist seit 2007 nicht mehr korrekt. Warum dieser Passus gestrichen wurde erschließt sich mir nicht. Gerade für S-Pedelecs, die im Pedalbetrieb ja als relativ normales Fahrrad gefahren werden können, würde das so manchen Vorteil bringen.

Hier hoffe ich auf eine Wiedereinführung der Möglichkeit der Radwegebenutzung im reinen Pedalbetrieb. Das macht das S-Pedelec auf jeden Fall alltagstauglicher, gerade auch wenn man mit der Familie unterwegs ist.

Ich fasse hier mal kurz zusammen.

Überall wo Vorschriftszeichen stehen, die für Mofas gelten (Zeichen 255, 256 und 260), dürfen wir mit einem S-Pedelec auch nicht rein, durch oder drauf. Wo Fahrräder ausdrücklich erlaubt sind dürfen S-Pedelecs noch lange nicht rein (Einbahnstraßen, Fußgängerzonen usw. mit Zusatzschild). Wo Straßen für Fahrräder gesperrt sind dürfen wir natürlich durch (Zeichen 254)

Innerorts sind Fahrradwege, außer bei Freigabe durch Sonderzeichen, tabu. Sobald man sich aber außerhalb geschlossener Ortschaften befindet, darf der Radweg mitbenutzt werden. Das macht soweit durchaus Sinn. Wer schon mal mit einem Rad mit über 30 km/h auf einem Radweg Innerorts unterwegs war ist froh, dass er die Straße benutzen muß. Außerhalb sind die Radwege meistens besser ausgebaut. Und es heißt ja "dürfen die Radwege mitbenutzen" und nicht müssen.

Wie verhaltet Ihr Euch mit dem S-Pedelec im Straßenverkehr?

Spiegel schon abgebaut? Versicherungskennzeichen in der Tasche? Oder alles konform und gesetzestreu?

Mittwoch, 4. Juli 2012

2000 voll

So, auch die 2000 km wären geschafft.

Das Rad läuft gut. Nach der Inspektion bei Kilometer 1500 ist auch das Rasseln der vorderen Bremsscheibe weniger geworden und tritt nur noch vereinzelt auf.
Da mein ZEG-Händler das "Service Tool Digital" für den Green Mover vor Ort hat, habe ich die Unterstützungsstufen auf Eco umstellen lassen, um die Reichweite zu erhöhen. Seitdem komme ich mit einer Akkuladung hin und zurück. Das sind immerhin 64 km in einem Schnitt von 32-35 km/h. Wobei die Durchschnittsgeschwindigkeit von Wetter und Motivation abhängig ist;-)

Ich fahre den Weg zur Arbeit in Unterstützungsstufe 2 und auf dem Heimweg fahre ich die ersten 10 km in U1. Wenn ich dann durch die auf dem Weg liegende verkehrsberuhigte Zone fahre schalte ich in U0. Danach hab ich genug getan und fahre in Stufe U2 weiter. So habe ich immer noch ein Akkupolster von >10 Kilometern. Das sollte ausreichen um auch mal an Tagen mit starkem Gegenwind über zu kommen.
Wenn ich auf dem Rückweg (Nach 32 km Hinweg in U2) in Stufe U1 fahre steigen die voraussichtlich zu erreichenden Kilometer auf über 80 an. Das heißt mit Stufe 1 würde ich locker >100 km am Stück schaffen.
So richtig Spaß macht das fahren in U1 allerdings nicht. Man fährt ca. 30 - 35 km/h und muß dabei schon ordentlich trampeln. Auch die starke Beschleunigung beim Anfahren fehlt. Aber was tut man nicht alles um Energie zu sparen. Außerdem möchte ich ja auch was tun...

Letzte Tage hatte ich einen Reifenplatzer, und den natürlich hinten. Wie der Zufall will hatte sich an diesem morgen der Akku des Handys verabschiedet. Ein junger Mann der mir auf dem Radweg entgegen kam wollte wohl mit Handy aushelfen, hätte aber erst sein Guthaben aufladen müssen;-). So mußte ich den E-Gaul erst mal bis zur nächsten Kommunikationsmöglichkeit schleppen. Nachdem wochenlang die Temperaturen auf Frühlingsniveau lagen, waren sie an diesem Tag deutlich zweistellig.
Nachdem meine Frau mich mit dem Radträger aufgelesen hatte, ging es gleich in die Werkstatt meines Vertrauens (natürlich ZEG). Ca. 40 min. später waren Schlauch und Mantel erneuert und ich konnte meine Heimreise antreten. Allerdings stellte ich zu Hause fest, dass der neue Schlauch nicht bereit war die Lauft auch zu halten.
Ich entschied mich morgens mit Luftpumpe zu fahren und alle 10 km mit einigen Pumpenhüben den Luftdruck zu halten, um auf dem Rückweg wieder in der Werkstatt vorbei zu schauen. Auf dem Rückweg konnte ich dank Ventiladapter von Tankstelle zu Tankstelle fahren. In der Werkstatt angekommen wurde ich schon mit Namen angesprochen - bin wohl zu oft hier.
Weitere 45 min. Später war dann der nächste Schlauch drin. Dieses mal aber richtig.

Wer noch kein E45 hat und sich ein wenig in die Bedienung und technischen Daten einlesen möchte, dem empfehle ich die Seite www.e45.de. Dort gibt es Bedienungsanleitungen zum Download.