Auf der Seite des ADFC NRW - Kreisverband Bielefeld hat jemand eine schöne Zusammenfassung erstellt. Hier möchte ich noch mal auf die oft diskutierte Helmpflicht beim S-Pedelec eingehen die laut dieser Webseite nicht besteht.
Die Helmpflicht besteht bei Fahrzeugen mit einer baurartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h. Die heutigen S-Pedelecs erreichen diese aber niemals, weil die heutige Art der Messung nur die Geschwindigkeit ermittelt, die das Rad aus eigener Kraft erreicht.
Dieses ist nun mal 20 km/h. Diese 20 km/h stehen auch in der Betriebserlaubnis und sind somit auch zu akzeptieren, schließlich wurden diese ja auch ausgestellt.
Alle Meldungen die es dazu im Moment gibt sind weder aussagekräftig noch eindeutig ...
Hieran erkennt man aber, das einige Dinge noch einer gesetzlichen Regelung bedürfen und noch auf den neuen Fahrzeugtyp reagiert werden muß.
Ansonsten ist der Markt mit S-Pedelecs so überschaubar, das es wohl noch dauert, bis erste Präzedenzfälle die Sache dringlich machen.
Hier verweise ich mal auf http://www.radmarkt.de/rm/content/home/news.php?id=6286. Dort wird von verbindlichen Einigungen von Bund und Ländern gesprochen.
Ich zitiere das jetzt mal ein wenig, vor allem die verbindliche Auskunft von Ministeriumssprecher Dr. Matthias Schmoll ...
Hier erst einmal die komplette Anfrage der SPD zum Download und der Auszug um den es geht.
Na, das ist ja mal schwammig formuliert "E-Bikes, die mehr als 25km/h Geschwindigkeit erreichen?". Für diese E-Bikes gilt natürlich eine Helmpflicht. Ist doch klar und eindeutig geregelt.
Wobei ja umgangssprachlich E-Bikes aus reiner Motorkraft angetrieben werden. Pedelecs hingegen hingegen werden die motorunterstützten Räder genannt, die ohne Pedalkraft des Fahrerrs gar nicht fahren (S-Pedelecs bis 20 km/h, Einige Pedelecs bis 6 km/h).
Aber da kann man doch noch mal Nachhaken. Haben dann auch einige Presseabteilungen gemacht und folgende verbindliche Mittelung erhalten:
ZITAT aus dem RADMARKT
... fragte der Radmarkt nach und erhielt von Ministeriumssprecher Dr. Matthias Schmoll folgende verbindliche Auskunft:
»Entscheidend ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeuges (§ 21a StVO). Derzeit ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit anhand der dazu verbindlich von den Mitgliedstaaten anzuwendenden Vorschriften (Richtlinie 2002/24/EG) nur für rein durch Maschinenkraft angetriebene Kraftfahrzeuge eindeutig bestimmbar (…). Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass bei Pedelecs, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2002/24/EG fallen, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit im Sinne des § 21a Abs. 2 StVO als die Geschwindigkeit anzusehen ist, bei deren Erreichen die Unterstützung des elektromotorischen Hilfsantriebes unterbrochen wird. Werden die 45 km/h mit Motorunterstützung erreicht, folgt daraus eine Helmtragepflicht.«
Das Ministerium gibt verbindlich bekannt das es sich an die verbindlich anzuwendende Vorschrift (Richtlinie 2002/24/EG) nicht halten will? Na sowas. Und was ist dann mit den normalen Pedelecs die 25 km/h unterstützen? Sollten dann darauf nicht auch Helme getragen werden. Wenn nicht, warum sollte dann die Helmpflicht für Mofas bestehen bleiben? Und was ist mit dem jungen Rennradfahrer der mich letzte Woche bei 45 km/h versägt hat?
Vielleicht sollte man die Richtlinie 2002/24/EG einfach ändern um sich dann verbindlich an Verbindlichkeiten zu halten.
Ich sehe schon, hier kommt man nicht weit.
Ich für meinen Teil habe mir einen Radhelm gekauft und und trage diesen auch. Mit der Zeit gewöhnt man sich daran. Ob er schützt werde ich hoffentlich nicht testen müssen;-)
Ich bin mal gespannt, warte die Entwicklung ab und werde das S-Pedelec wahrscheinlich veräußern wenn ein Motorradhelm vorschrift wird.
Gerne stelle ich mein E45 auch mal dem Ministerium zwecks Testfahrten zur Verfügung. Schließlich hört sich 45 km/h schon ganz schön schnell an, im Alltag kommen aber eher die Geschwindigkeiten um 35 - 40 km/h zum tragen. Das schont den Akku und ist nicht so schweißtreibend.
Hier noch mal ein paar Stimmen und Seiten zum Thema...
http://www.elektrobike-online.com
http://pedelec-elektro-fahrrad.de
http://www.e-bikeinfo.de/
http://www.adfc.de/
Ich bin mal gespannt was noch kommt, und wie es weitergeht.
Dieses ist nun mal 20 km/h. Diese 20 km/h stehen auch in der Betriebserlaubnis und sind somit auch zu akzeptieren, schließlich wurden diese ja auch ausgestellt.
Alle Meldungen die es dazu im Moment gibt sind weder aussagekräftig noch eindeutig ...
Hieran erkennt man aber, das einige Dinge noch einer gesetzlichen Regelung bedürfen und noch auf den neuen Fahrzeugtyp reagiert werden muß.
Ansonsten ist der Markt mit S-Pedelecs so überschaubar, das es wohl noch dauert, bis erste Präzedenzfälle die Sache dringlich machen.
Hier verweise ich mal auf http://www.radmarkt.de/rm/content/home/news.php?id=6286. Dort wird von verbindlichen Einigungen von Bund und Ländern gesprochen.
Ich zitiere das jetzt mal ein wenig, vor allem die verbindliche Auskunft von Ministeriumssprecher Dr. Matthias Schmoll ...
Hier erst einmal die komplette Anfrage der SPD zum Download und der Auszug um den es geht.
29. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, eine Versicherungs- pflicht und eine Helmpflicht für E-Bikes einzuführen, die mehr als 25 km/h Geschwindigkeit erreichen?---Da es sich ... um Kleinkrafträder und damit um Kraftfahrzeuge handelt, besteht eine Versicherungspflicht gemäß § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes bereits jetzt. Diese ist zur Deckung ... auch nicht entbehrlich.---
Die Helmtragepflicht ist in § 21a Absatz 2 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung geregelt. Danach muss derjenige, der Krafträder oder offene drei- oder mehr- rädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf ihnen mitfährt, während der Fahrt einen geeigne- ten Schutzhelm tragen. Es besteht damit auch für diese E-Bikes eine Helm- pflicht.
Na, das ist ja mal schwammig formuliert "E-Bikes, die mehr als 25km/h Geschwindigkeit erreichen?". Für diese E-Bikes gilt natürlich eine Helmpflicht. Ist doch klar und eindeutig geregelt.
Wobei ja umgangssprachlich E-Bikes aus reiner Motorkraft angetrieben werden. Pedelecs hingegen hingegen werden die motorunterstützten Räder genannt, die ohne Pedalkraft des Fahrerrs gar nicht fahren (S-Pedelecs bis 20 km/h, Einige Pedelecs bis 6 km/h).
Aber da kann man doch noch mal Nachhaken. Haben dann auch einige Presseabteilungen gemacht und folgende verbindliche Mittelung erhalten:
ZITAT aus dem RADMARKT
... fragte der Radmarkt nach und erhielt von Ministeriumssprecher Dr. Matthias Schmoll folgende verbindliche Auskunft:
»Entscheidend ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeuges (§ 21a StVO). Derzeit ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit anhand der dazu verbindlich von den Mitgliedstaaten anzuwendenden Vorschriften (Richtlinie 2002/24/EG) nur für rein durch Maschinenkraft angetriebene Kraftfahrzeuge eindeutig bestimmbar (…). Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass bei Pedelecs, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2002/24/EG fallen, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit im Sinne des § 21a Abs. 2 StVO als die Geschwindigkeit anzusehen ist, bei deren Erreichen die Unterstützung des elektromotorischen Hilfsantriebes unterbrochen wird. Werden die 45 km/h mit Motorunterstützung erreicht, folgt daraus eine Helmtragepflicht.«
Das Ministerium gibt verbindlich bekannt das es sich an die verbindlich anzuwendende Vorschrift (Richtlinie 2002/24/EG) nicht halten will? Na sowas. Und was ist dann mit den normalen Pedelecs die 25 km/h unterstützen? Sollten dann darauf nicht auch Helme getragen werden. Wenn nicht, warum sollte dann die Helmpflicht für Mofas bestehen bleiben? Und was ist mit dem jungen Rennradfahrer der mich letzte Woche bei 45 km/h versägt hat?
Vielleicht sollte man die Richtlinie 2002/24/EG einfach ändern um sich dann verbindlich an Verbindlichkeiten zu halten.
Ich sehe schon, hier kommt man nicht weit.
Ich für meinen Teil habe mir einen Radhelm gekauft und und trage diesen auch. Mit der Zeit gewöhnt man sich daran. Ob er schützt werde ich hoffentlich nicht testen müssen;-)
Ich bin mal gespannt, warte die Entwicklung ab und werde das S-Pedelec wahrscheinlich veräußern wenn ein Motorradhelm vorschrift wird.
Gerne stelle ich mein E45 auch mal dem Ministerium zwecks Testfahrten zur Verfügung. Schließlich hört sich 45 km/h schon ganz schön schnell an, im Alltag kommen aber eher die Geschwindigkeiten um 35 - 40 km/h zum tragen. Das schont den Akku und ist nicht so schweißtreibend.
Hier noch mal ein paar Stimmen und Seiten zum Thema...
http://www.elektrobike-online.com
http://pedelec-elektro-fahrrad.de
http://www.e-bikeinfo.de/
http://www.adfc.de/
Ich bin mal gespannt was noch kommt, und wie es weitergeht.
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