Freitag, 6. Juli 2012

Straßen und Radwegbenutzung

Eine kleine Übersicht über Sachen, die den S-Pedelec Fahrer betreffen. und zwar geht es um die

Straßen und Radwegbenutzung

Die Seite der Verkehrswacht ist nicht mehr ganz auf dem neuesten Stand. Hier heißt es, das noch Mofas die im Pedalbetrieb fahren, innerorts auch den Radweg benutzen dürfen. Das ist seit 2007 nicht mehr korrekt. Warum dieser Passus gestrichen wurde erschließt sich mir nicht. Gerade für S-Pedelecs, die im Pedalbetrieb ja als relativ normales Fahrrad gefahren werden können, würde das so manchen Vorteil bringen.

Hier hoffe ich auf eine Wiedereinführung der Möglichkeit der Radwegebenutzung im reinen Pedalbetrieb. Das macht das S-Pedelec auf jeden Fall alltagstauglicher, gerade auch wenn man mit der Familie unterwegs ist.

Ich fasse hier mal kurz zusammen.

Überall wo Vorschriftszeichen stehen, die für Mofas gelten (Zeichen 255, 256 und 260), dürfen wir mit einem S-Pedelec auch nicht rein, durch oder drauf. Wo Fahrräder ausdrücklich erlaubt sind dürfen S-Pedelecs noch lange nicht rein (Einbahnstraßen, Fußgängerzonen usw. mit Zusatzschild). Wo Straßen für Fahrräder gesperrt sind dürfen wir natürlich durch (Zeichen 254)

Innerorts sind Fahrradwege, außer bei Freigabe durch Sonderzeichen, tabu. Sobald man sich aber außerhalb geschlossener Ortschaften befindet, darf der Radweg mitbenutzt werden. Das macht soweit durchaus Sinn. Wer schon mal mit einem Rad mit über 30 km/h auf einem Radweg Innerorts unterwegs war ist froh, dass er die Straße benutzen muß. Außerhalb sind die Radwege meistens besser ausgebaut. Und es heißt ja "dürfen die Radwege mitbenutzen" und nicht müssen.

Wie verhaltet Ihr Euch mit dem S-Pedelec im Straßenverkehr?

Spiegel schon abgebaut? Versicherungskennzeichen in der Tasche? Oder alles konform und gesetzestreu?

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