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Dienstag, 23. April 2013

Pressespiegel April 2013


Im pressedinst-online.de gibt es eine Zusammenfassung der aktuellen Rechtslage.
Hier geht es um alles was unter dem Begriff E-Bike so gibt. Harausgegeben vom PD-f.de dem Pressedienst Fahrrad.
Erwähnenswert hierbei finde ich die Aussage
Seit dem Frühjahr 2012 vertritt das Bundesministerium für Verkehr, Bauen und Städtebau (BMVBS) jedoch die Auffassung, dass bei S-Pedelecs die mit Muskelkraft und Motorkraft zu erzielende Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h als bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit anzusehen ist. Nach dieser Auffassung ist das S-Pedelec ein Kraftfahrzeug und kein Leichtmofa (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h) und von der Benutzung sämtlicher Radwege ausgeschlossen. Bislang blieb aber die Zulassungspraxis unverändert. Entscheidend für den Verbraucher ist das, was in den Fahrzeugpapieren steht, nämlich noch immer Leichtmofa.
Seltsam, in den Fahrzeugpapieren meines offiziell  zugelassenen S-Pedelecs steht auch ganz klar drin, um was es sich handelt. Ob das BMBMS nach einigen Probefahrten hier doch noch zu einem anderen Ergebnis kommt will ich mal hoffen. Denn mit dem S-Pedelec morgens gegen 4 Uhr die Hauptstraße zu befahren halte ich für lebensmüde. Dann hat mein Pendlerdasein sofort ein Ende.

Bei Pedelecs & E-bikes geht man jetzt auch so langsam in die Richtung. Der Ruf nach Helmpflicht und Straßenbenutzungspflicht verebbt so langsam. Hatte man doch im letzten Jahr im April die Helmpflicht als gegeben gesehen.

Fazit: So langsam kehrt Ruhe ein in die Berichterstattung. Alle kommen langsam auf einen gemeinsamen Nenner. Sicherlich liegt das auch daran, das es im Verhältnis zum Pedelec nur sehr geringe Stückzahlen S-Pedelecs gibt.

In freier Wildbahn hab ich selbst selten eins gesehen. Aber viele fahren ja auch ohne Versicherungskennzeichen. Meine Versicherungsagentur vor Ort hat unter seinen Kunden auch nur mein S-Pedelec versichert. Bei 20000 Einwohnern schon sehr wenig.

Donnerstag, 6. September 2012

Pressespiegel September


Die Eurobike findet gerade statt. Grund für die Presse mal über Pedelecs zu berichten. Normale Fahrräder werden nur noch am Rande erwähnt. Die meisten berichten über ein neues Bike von Mando, das E-Bike ohne Kette. In die Pedale zu treten, ohne direkt einen Erfolg zu spüren, sondern nur die Reichweite zu erhöhen wird sich, glaube ich, nicht durchsetzen.


Motorvision.de

Ärzte fordern Helmpflicht für Pedelecs


Mal wieder. Die Helmpflicht. Zahlen über Zahlen, aber keine Beweise. Allein die Auflistung der Verletzungsfälle aufgeteilt in 50%, zwei Drittel und jeder fünfte sagt doch schon alles. Hier soll wieder verschleiert werden. Wobei die Zusammenfassung von Arm und Kopfverletzungen auch in Frage gestellt werden muß. Und einen Crashtest heranzuziehen der mit einem S-Pedelec bei 45 km/h durchgeführt wird, ist mehr als fragwürdig, da etwa 95 Prozent aller elektrisch angetriebenen Fahrräder Pedelecs mit Tempo 25 sind. Der Rest verteilt sich auf S-Pedelecs und E-Bikes und sonstige Marktnischen.



Auch der Spiegel nimmt sich dem aktuellen Thema an.

Eurobike-Messe: So finden Sie das passende Elektrofahrrad


Die E-Bike-Branche boomt - schon 400.000 Räder sollen in diesem Jahr verkauft werden. Doch Kunden verlieren zwischen der Vielzahl von Anbietern und Modellen schnell den Überblick. Ist ein Front- oder Heckantrieb besser? Warum ist die Motorsteuerung wichtig?
Mit dieser vielversprechenden Überschrift erwartet man doch einige Hilfen zum Kauf des Pedelecs. Fazit dieses Artikels ist "ausgiebig Probefahren". Erkenntnisse gewinnt man aber nicht. Interessanter an diesem Artikel auch wieder die Diskussion darunter.



NTV und Westfälische Nachrichten und viele weitere

Tipps für den Pedelec-Kauf: Bei Akku und Bremsen genau hinsehen


Unter dieser Überschrift gibt es einen Artikel, der wieder von allen gedruckt und verbreitet wird. Herausgebracht wahrscheinlich vom TÜV-Süd. Diese bieten ihre Kompetenz gerne an, wollen Sie doch gerne alle Pedelecs prüfen und auf die Überholspur bringen. Ein Seitenfüller des TÜV-Süd.



www.schwaebische.de

Wo geht’s denn hier zum Strom?

Testfahrt mit dem elektronischen Fahrrad - Akku-Ladestationen sind rar, aber vorhanden
Ein schöner Bericht mit wenig Technik, aber mal Gedanken zum Akku. Die Reichweite ist immer das Problem. Bei der Probefahrt weht einem der Wind um die Ohren aber um im Alltag wirklich Reichweite zu bekommen muß man in niedrigen Unterstützungsstufen fahren. Das ist je nach Wind und Steigung aber nicht immer möglich und gewollt. Bei mir z.B. kann ich bei starkem Gegenwind durchaus in 35 km den Akku komplett leer fahren. Und das im Flachland. Besonders der letzte Satz ist wahr.
"Um ganze Leistung zu bringen, braucht ein Akku schon mal vier Stunden. In der Zeit kommt man übrigens von Tuttlingen nach Beuron und zurück – sogar ohne „E“ und ohne Rückenwind."
Und wenn ich dann noch 1 Stunde im Café sitze und 2 Kännchen Kaffe trinke kann ich auch mit dem Auto fahren.



Dienstag, 21. August 2012

Nanu - Nano vom April 2011



Dieses Video scheint ja ganz untergegangen zu sein. Im Moment steht der Zähler bei 11 Aufrufen.

Hier werden ja Sachen behauptet, die mit der Realität nichts gemeinsam haben..
Zuerst mal der dargestellte Unfall.
Da sagt der Herr Brockmann: "Wenn dieses Rad jetzt auf dem Radweg unterwegs gewesen wäre".
Aber das darf der S-Pedelecfahrer doch gar nicht. Genauso wenig darf ein S-Pedelec in der Einkaufstraße (da ist ja wohl die Fußgängerzone o.ä. gemeint) fahren.

Ganz erstaunt ist dann der Sprecher, dass der Rahmen dafür gar nicht ausgelegt ist. Dazu mal ein Beispielvideo von einem Roller mit 55 km/h. Wieder unter der Leitung von Herrn Brockmann. Leiter Unfallforschung der Versicherungen. Ich denke da kommen beide Fahrer schlecht weg.
Auch die Verkaufszahlen, die einen häufigeren Verkauf der schnellen Pedelecs darstellen sind nicht eingetreten und werden auch wohl im einstelligen Prozentbereich bleiben. Verkaufszahlen belegen eindeutig, dass S-Pedelecs ein Nischenmarkt sind.

Dann wird auf den E-Bike-Markt und Verkehr in China hingewiesen. Als wenn der chinesische Verkehr mit dem deutschen vergleichbar wäre.
Direkt im Anschluss wird die leichte Manipulierbarkeit bei Pedelecs angesprochen. Manipulieren geht immer leicht. Der Zubehörhandel hält für Autos, Motorad usw. viel Illegales bereit was legal zu erwerben ist. Das hat mit der Unfallstatisitk aber nichts zu tun. Wer mit einem aufgebohrten Pedelec einen Unfall baut ist selber Schuld.

Auch wird auf die fehlende Klassifizierung von Pedelecs und S-Pedelecs hingewiesen. Die ist doch eindeutig. Pedelecs mit Anfahrhilfe sind als Kleinkrafträder eingestuft (Ja auch die Pedelec 25 mit 6 km/h Anfahrhilfe). So werden sie geprüft und zugelassen.
Das für S-Pedelecs Führerschein und Versicherung notwendig ist, war auch schon 2011 so.

Ich bin ja auch dafür, dass alles schön ordentlich und sauber aber auch mit rechten Dingen zugeht. Aber diese ewigen Berichte mit Halbwahrheiten und Panikmache über Unfallstatistiken stören mich allmählich doch.

Aber im Moment hat Herr Ramsauer ja auch genug mit der Reform der Autokennzeichen zu tun.

Dienstag, 7. August 2012

Pressespiegel August 2012

ADAC


Nachdem eine Pressemitteilung vom ADAC raus gekommen ist und so ziemlich alle Zeitungen mit diesem scheinbar ungelesen die Seiten gefüllt haben, war ich schon ein wenig irritiert.
Der ADAC liefert unter der Überschrift
ADAC: Pedelec oder E-Bike - nur gut informiert aufs Rad
einen dermaßen schlechten Artikel ab, dass man hier nicht von Information sprechen kann. Wobei besonders die Informationen zum S-Pedelec hier wieder besonders schlecht waren.

Wahrscheinlich hat der ADAC aber auch gar nicht so sehr informieren wollen. Wichtig war eigentlich die Haftpflichtversicherung. Die im Bericht erwähnten Pedelecs mit Anfahrhilfe bis 6 km/h (gelten eigentlich als Kleinkraftrad) sind laut ADAC nicht in jeder privaten Haftpflichtversicherung mit abgedeckt. Prompt bietet der ADAC 14 Tage später einen Tarif an, der diese Pedelecs mit einschließt. Auch dieser Bericht wird wieder von allen Zeitungen abgedruckt. Ein Schelm...

NACHTRAG vom 31.8.12: Stiftung Warentest fand es dann auch seltsam...

Guter Artikel in der Zeit Online


Die Zeit Online hat es in seinem Bericht schon wesentlich besser gemacht. Autor Matthias Breitinger hat wenigstens mal recherchiert. Interessant zu lesen ist auch die Diskussion unter dem Artikel...

Sonntag, 8. Juli 2012

Mir ist alles Recht

Helmpflicht auf dem S-Pedelec
Auf der Seite des ADFC NRW - Kreisverband Bielefeld hat jemand eine schöne Zusammenfassung erstellt. Hier möchte ich noch mal auf die oft diskutierte Helmpflicht beim S-Pedelec eingehen die laut dieser Webseite nicht besteht.

Die Helmpflicht besteht bei Fahrzeugen mit einer baurartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h. Die heutigen S-Pedelecs erreichen diese aber niemals, weil die heutige Art der Messung nur die Geschwindigkeit ermittelt, die das Rad aus eigener Kraft erreicht.

Dieses ist nun mal 20 km/h. Diese 20 km/h stehen auch in der Betriebserlaubnis und sind somit auch zu akzeptieren, schließlich wurden diese ja auch ausgestellt.

Alle Meldungen die es dazu im Moment gibt sind weder aussagekräftig noch eindeutig ...

Hieran erkennt man aber, das einige Dinge noch einer gesetzlichen Regelung bedürfen und noch auf den neuen Fahrzeugtyp reagiert werden muß.

Ansonsten ist der Markt mit S-Pedelecs so überschaubar, das es wohl noch dauert, bis erste Präzedenzfälle die Sache dringlich machen.

Hier verweise ich mal auf http://www.radmarkt.de/rm/content/home/news.php?id=6286. Dort wird von verbindlichen Einigungen von Bund und Ländern gesprochen.

Ich zitiere das jetzt mal ein wenig, vor allem die verbindliche Auskunft von Ministeriumssprecher Dr. Matthias Schmoll ...


Hier erst einmal die komplette Anfrage der SPD zum Download und der Auszug um den es geht.
29. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, eine Versicherungs- pflicht und eine Helmpflicht für E-Bikes einzuführen, die mehr als 25 km/h Geschwindigkeit erreichen?---Da es sich ... um Kleinkrafträder und damit um Kraftfahrzeuge handelt, besteht eine Versicherungspflicht gemäß § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes bereits jetzt. Diese ist zur Deckung ... auch nicht entbehrlich.---
Die Helmtragepflicht ist in § 21a Absatz 2 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung geregelt. Danach muss derjenige, der Krafträder oder offene drei- oder mehr- rädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf ihnen mitfährt, während der Fahrt einen geeigne- ten Schutzhelm tragen. Es besteht damit auch für diese E-Bikes eine Helm- pflicht.

Na, das ist ja mal schwammig formuliert "E-Bikes, die mehr als 25km/h Geschwindigkeit erreichen?". Für  diese E-Bikes gilt natürlich eine Helmpflicht. Ist doch klar und eindeutig geregelt.

Wobei ja umgangssprachlich E-Bikes aus reiner Motorkraft angetrieben werden. Pedelecs hingegen hingegen werden die motorunterstützten Räder genannt, die ohne Pedalkraft des Fahrerrs gar nicht fahren (S-Pedelecs bis 20 km/h, Einige Pedelecs bis 6 km/h).

Aber da kann man doch noch mal Nachhaken. Haben dann auch einige Presseabteilungen gemacht und folgende verbindliche Mittelung erhalten:

ZITAT aus dem RADMARKT

... fragte der Radmarkt nach und erhielt von Ministeriumssprecher Dr. Matthias Schmoll folgende verbindliche Auskunft:

»Entscheidend ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeuges (§ 21a StVO). Derzeit ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit anhand der dazu verbindlich von den Mitgliedstaaten anzuwendenden Vorschriften (Richtlinie 2002/24/EG) nur für rein durch Maschinenkraft angetriebene Kraftfahrzeuge eindeutig bestimmbar (…). Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass bei Pedelecs, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2002/24/EG fallen, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit im Sinne des § 21a Abs. 2 StVO als die Geschwindigkeit anzusehen ist, bei deren Erreichen die Unterstützung des elektromotorischen Hilfsantriebes unterbrochen wird. Werden die 45 km/h mit Motorunterstützung erreicht, folgt daraus eine Helmtragepflicht.«

Das Ministerium gibt verbindlich bekannt das es sich an die verbindlich anzuwendende Vorschrift (Richtlinie 2002/24/EG) nicht halten will? Na sowas. Und was ist dann mit den normalen Pedelecs die 25 km/h unterstützen? Sollten dann darauf nicht auch Helme getragen werden. Wenn nicht, warum sollte dann die Helmpflicht für Mofas bestehen bleiben? Und was ist mit dem jungen Rennradfahrer der mich letzte Woche bei 45 km/h versägt hat?

Vielleicht sollte man die Richtlinie 2002/24/EG einfach ändern um sich dann verbindlich an Verbindlichkeiten zu halten.

Ich sehe schon, hier kommt man nicht weit.

Ich für meinen Teil habe mir einen Radhelm gekauft und und trage diesen auch. Mit der Zeit gewöhnt man sich daran. Ob er schützt werde ich hoffentlich nicht testen müssen;-)

Ich bin mal gespannt, warte die Entwicklung ab und werde das S-Pedelec wahrscheinlich veräußern wenn ein Motorradhelm vorschrift wird.

Gerne stelle ich mein E45 auch mal dem Ministerium zwecks Testfahrten zur Verfügung. Schließlich hört sich 45 km/h schon ganz schön schnell an, im Alltag kommen aber eher die Geschwindigkeiten um 35 - 40 km/h zum tragen. Das schont den Akku und ist nicht so schweißtreibend.

Hier noch mal ein paar Stimmen und Seiten zum Thema...

http://www.elektrobike-online.com
http://pedelec-elektro-fahrrad.de
http://www.e-bikeinfo.de/
http://www.adfc.de/

Ich bin mal gespannt was noch kommt, und wie es weitergeht.