Dienstag, 23. April 2013

Pressespiegel April 2013


Im pressedinst-online.de gibt es eine Zusammenfassung der aktuellen Rechtslage.
Hier geht es um alles was unter dem Begriff E-Bike so gibt. Harausgegeben vom PD-f.de dem Pressedienst Fahrrad.
Erwähnenswert hierbei finde ich die Aussage
Seit dem Frühjahr 2012 vertritt das Bundesministerium für Verkehr, Bauen und Städtebau (BMVBS) jedoch die Auffassung, dass bei S-Pedelecs die mit Muskelkraft und Motorkraft zu erzielende Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h als bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit anzusehen ist. Nach dieser Auffassung ist das S-Pedelec ein Kraftfahrzeug und kein Leichtmofa (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h) und von der Benutzung sämtlicher Radwege ausgeschlossen. Bislang blieb aber die Zulassungspraxis unverändert. Entscheidend für den Verbraucher ist das, was in den Fahrzeugpapieren steht, nämlich noch immer Leichtmofa.
Seltsam, in den Fahrzeugpapieren meines offiziell  zugelassenen S-Pedelecs steht auch ganz klar drin, um was es sich handelt. Ob das BMBMS nach einigen Probefahrten hier doch noch zu einem anderen Ergebnis kommt will ich mal hoffen. Denn mit dem S-Pedelec morgens gegen 4 Uhr die Hauptstraße zu befahren halte ich für lebensmüde. Dann hat mein Pendlerdasein sofort ein Ende.

Bei Pedelecs & E-bikes geht man jetzt auch so langsam in die Richtung. Der Ruf nach Helmpflicht und Straßenbenutzungspflicht verebbt so langsam. Hatte man doch im letzten Jahr im April die Helmpflicht als gegeben gesehen.

Fazit: So langsam kehrt Ruhe ein in die Berichterstattung. Alle kommen langsam auf einen gemeinsamen Nenner. Sicherlich liegt das auch daran, das es im Verhältnis zum Pedelec nur sehr geringe Stückzahlen S-Pedelecs gibt.

In freier Wildbahn hab ich selbst selten eins gesehen. Aber viele fahren ja auch ohne Versicherungskennzeichen. Meine Versicherungsagentur vor Ort hat unter seinen Kunden auch nur mein S-Pedelec versichert. Bei 20000 Einwohnern schon sehr wenig.

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