Ganz interessant geschrieben. Er fährt ein Modell von Stromer das Stromer ST1, das ihm für den Zeitraum zur Verfügung gestellt wird. Das macht die Sache natürlich entspannter;-)
Direkt am ersten Tag wurde es schon gestohlen, so dass sein nächster Blogeintrag ein Jagdaufruf wurde.
Ich werde den Blog mal weiter verfolgen.
Auf der Webseite Motorvision.de versucht man sich an der Führerscheinfrage für Pedelecs. Der Bericht weißt allerdings einige Fehler auf.
Zitat: In vielen Bundesländern ist für Pedelecs mindestens die Mofa-Prüfbescheinigung erforderlichDas lese ich zum ersten mal. Es gibt zwar einige Unterschiede beim erlangen des Führerscheins, aber der Rest ist doch wohl eher nicht Ländersache.
Zitat: Die S-Pedelecs sind rechtlich als Kleinkrafträder eingestuft und dürfen nicht auf dem innerstädtischen Radwegnetz fahren. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen S-Pedelecs nur Radwege benutzen, wenn diese durch das Zusatzschild "Mofas frei" für den Kraftverkehr freigegeben sind.Ein Zusatzschild "Mofa frei" gibt es seit 2008 nur noch Innerorts. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist es Mofas generell gestattet den Radweg zu benutzen. Da das S-Pedelec bisher noch als Leichtmofa eingestuft ist, darf damit auch der Radweg benutzt werden. Einfach mal in den Fahrzeugschein schauen, der ja offiziell ausgestellt wurde;-)