Sonntag, 9. Dezember 2012

Pressespiegel Dezember

Es geht wieder los. Die Rechtsfrage wird wieder hervorgekramt.
Der ADAC hat mal wieder Berichte an die schreibende Zunft verschickt.
Bin mal gespannt, was die wieder im Schilde führen;-)

Das Handelsblatt und die RP-Online hat das wieder veranlasst diese zu veröffentlichen. Als ob die Sache vorher viel anders war? Was sich geändert hat haben die gar nicht bemerkt. Wahrscheinlich auch nicht recherchiert oder mal hinterfragt. Aber egal. Der ADAC wird es schon wissen.

Eigentlich hat sich nur eins geändert. Und das war auch das einzige was nicht ganz geklärt war. Und zwar ob das Pedelec mit Anfahrhilfe (bis 6km/h) als Kleinkraftrad einzustufen ist oder nicht.
Man hat sich darauf geeinigt das Pedelecs mit Anfahrhilfe keine Krafträder sind. Somit brauchen diese keinen Führerschein und sind wie Fahrräder einzustufen. Allerdings auf Europaebene. Das muß hier in DE auch erst mal ankommen...

Bei den S-Pedelecs hat sich nichts geändert. Sie werden auch weiterhin als Krafträder der Stufe L1e mit BBH 20 km/h als Leichtmofa eingestuft. Das bedeutet
  • Mofaprüfbescheinigung.
  • Versicherungskennzeichen
  • Innerhalb geschlossener Ortschaften keine Radwegbenutzung.
  • KEINE Helmpflicht.
Da der Bericht vom ADAC stammt steht in beiden Berichten auch wieder die Helmpflicht und das generelle Radwegbenutzungsverbot für S-Pedelecs.
Was der ADAC damit bezweckt kann ich immer noch nicht nachvollziehen. Vielleicht wollen sie ja gar keine S-Pedelecs auf der Straße? Wenn es wirklich eine Helmpflicht geben würde, müsste ein Motorradhelm mit Prüfzeichen ECE-22 auf dem Rad getragen werden.  Das würde einem S-Pedelecverbot gleichkommen. Wer fährt schon auf einem Fahrrad mit Motorradhelm;-)
Gleiches gilt für das Fahren auf der Straße außerhalb geschlossener Ortschaften.. Das ständige Hupkonzert der Autofahrer würde einem den Rest Fahrfreude nehmen.
Ganz zu schweigen davon, dass so ein S-Pedelec für eine Dauerleistung von 45 km/h gar nicht ausgelegt ist und es ein großes Risiko ist, damit die Hauptstraßen zu befahren.
Tja, so ist der ADAC. Einerseits sollen Rennradfahrer auf dem Radweg fahren, weil diese nichts auf der Straße zu suchen haben, S-Pedelecs wiederum sollen die Straße benutzen.